STABILITÄT VON MAUERWERKSKONSTRUKTIONEN

 

Mauerwerkswände, die aus Mauerelementen (Wänden) bestehen, sind erheblich empfindlicher gegenüber vertikalen und horizontalen Lasten als monolithische Wände.

Die Stabilität von Mauerwerkswänden wird durch erreicht: - das Bauen von starren Wänden

  • das Bauen von Stahlbetonringträgern
  • das Bauen von starren Decken(bzw. Zwischendecken)strukturen

 

HORIZONTALE RINGTRÄGER sind stahlbetonische monolithische Strukturen, die wie ein Ring alle tragenden (und nicht tragenden) Wände miteinander verbinden. Die Mindestbreite von horizontalen Ringträgern muss der Breite der Wand entsprechen, jedoch nicht weniger als 19 cm betragen und die Mindesthöhe beträgt 20 cm.

Horizontale Ringträger werden in der Ebene der Deckenstruktur gebaut. Wenn die Höhe der Stockwerke größer als 6m ist, muss ein Zwischenringträger (am besten in der Mitte des Spanns) gebaut werden.

 

VERTIKALE STÄHLPFÄHLE AUS BETON sind stählerne vertikale Elemente, die an den Verbindungen von tragenden Wänden (an Kreuzungen, Ecken und freien Anfängen) in Abständen von maximal 5-6 m ausgeführt werden.

Die Mindestabmessung von vertikalen Pfählen beträgt 19 x 19 cm, was auch die Mindestabmessung von tragenden Wänden ist. Vertikale Pfähle werden nach der Ausführung der Wände betoniert.

Die Mindestabmessung von Bewehrungsstäben beträgt 4 ø 14 mm.

Oder, um es genauer zu übersetzen:  

VERTIKALE BETONPFÄHLE MIT BEWEHRUNG sind Bewehrungs-Beton-Elemente, die vertikal sind und an den Verbindungen von tragenden Wänden (an Kreuzungen, Ecken und freien Anfängen) in Abständen von maximal 5-6 m ausgeführt werden.

Die Mindestabmessung von vertikalen Pfählen beträgt 19 x 19 cm, was auch die Mindestabmessung von tragenden Wänden ist. Vertikale Pfähle werden nach der Ausführung der Wände betoniert.

Die Mindestabmessung von Bewehrungsstäben beträgt 4 ø 14 mm.

Die horizontale und vertikale Bewehrung istmiteinander verbunden.

Die Verbinder- oder Aussteifungswände gewährleisten die Stabilität der tragenden Wand senkrecht zu ihrer Ebene. Sie sind von der gleichen Dicke wie die tragenden Wände. Tragende und Verbinderwände müssen in jedem Stockwerk gleichzeitig errichtet und mit horizontaler Bewehrung zu einer Einheit verbunden werden. Abhängig von der spezifizierten Dicke der tragenden Wände beträgt der maximal zulässige Abstand zwischen den Verbinderwänden:

  • 5,0 m für tragende Wände mit einer Dicke von 19 cm
  • 6,0 m für tragende Wände mit einer Dicke von 24 cm
  • 6,5 m für tragende Wände mit einer Dicke von 29 cm
  • 7,0 m für tragende Wände mit einer Dicke von 38 cm

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